PROJEKTSTEUERUNG

PROJEKTSTEUERUNG

Die Projektsteuerung ist zuständig für die Koordination und Überwachung aller Vorgänge im Bauprozess. Dazu gehören die Verwaltung des Budgets, die Terminplanung, die Gewährleistung der Qualität sowie die Kommunikation zwischen allen Beteiligten, wie Architekten, Beratern, Nutzern, Behörden, Bauunternehmen und dem Bauherrn. Ziel ist es, das Bauprojekt effizient und erfolgreich abzuwickeln, Risiken zu reduzieren und Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.​

Ausschreibung / Vergabe​

Ausschreibung / Vergabe​

Während des Bauprozesses werden Aufträge durch öffentliche Ausschreibungen oder gezielte Einladungen an Unternehmen nach festgelegten Kriterien vergeben. Dabei werden detaillierte Leistungsbeschreibungen erstellt und an ausgewählte Fachunternehmen versendet. Nach Prüfung und Bewertung der Angebote folgen Klärungsgespräche und Verhandlungen, um den Vergabeprozess abzuschließen und den Zuschlag vorzubereiten.

Örtliche Bauaufsicht​

Örtliche Bauaufsicht​

Als örtliche Bauaufsicht sind wir für die Koordination, Überwachung und Kontrolle der Bauarbeiten verantwortlich. Wir überprüfen den Baufortschritt hinsichtlich Qualität und Termintreue und fungieren als zentrale Kommunikationsschnittstelle. Darüber hinaus dokumentieren wir den Bauablauf detailliert, prüfen Rechnungen und koordinieren die abschließende Abnahme des Bauwerks.

Begleitende Kontrolle

Begleitende Kontrolle

Die begleitende Kontrolle übernimmt – in reduziertem Umfang einer örtlichen Bauaufsicht – die Überwachung ausgewählter Teilaspekte eines Bauprojekts. Beispielsweise kann sie ausschließlich die Einhaltung vereinbarter Bestimmungen zwischen Mieter, Käufer und Verkäufer prüfen oder den Leistungsfortschritt gemäß den Vorgaben des Bauherrn bzw. des Finanzierungsgebers dokumentieren.

Baustellenkoordination​

Baustellenkoordination​

Die Baustellenkoordination umfasst die Organisation und Abstimmung aller Aktivitäten auf der Baustelle zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Dazu gehören die Regelung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gewerken, die Sicherstellung und Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften sowie die lückenlose Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Due Dilligence Prüfungen

Due Dilligence Prüfungen

Die Due-Diligence-Prüfung umfasst eine gründliche technische Untersuchung, die vor dem Abschluss eines Immobilienankaufs durchgeführt wird, um potenzielle Risiken, Chancen und wirtschaftliche Aspekte zu bewerten. Der Umfang kann dabei je nach Art und Größe der Immobilie – von umfangreichen Liegenschaften bis hin zu einzelnen Wohnungen – sowie ihrem baulichen Zustand variieren.

Gewährleistungs management

Gewährleistungs management

Das Gewährleistungsmanagement umfasst die Verwaltung und Koordination aller Gewährleistungsansprüche nach Abschluss der Bauarbeiten. Dazu gehören die Identifizierung, Beurteilung, Durchsetzung und Überwachung von Mängeln, die nach der Fertigstellung des Projekts auftreten können. Ziel ist es sicherzustellen, dass das Bauwerk auch während der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist den technischen und qualitativen Standards entspricht.

Sonderwunsch Abwicklung

Sonderwunsch Abwicklung

Die Sonderwunschabwicklung umfasst die Verwaltung und Umsetzung individueller Kundenwünsche im Rahmen des Bauprojekts. Dazu werden Möglichkeiten geprüft, Prozesse koordiniert, Fristen überwacht und Kosten kalkuliert. Ebenso erfolgt eine enge Abstimmung mit den Kunden, um Machbarkeit, Qualität und Integration der Sonderwünsche in den Bauprozess sicherzustellen. Ziel ist es, Kundenzufriedenheit und eine effiziente Umsetzung der individuellen Anforderungen zu gewährleisten.

Gutachterliche Abnahmebegleitung/ Überprüfungen

Gutachterliche Abnahmebegleitung/ Überprüfungen

Beim Erwerb einer Immobilie ist es entscheidend, die Qualität der Bauausführung, die Einhaltung der vereinbarten Ausstattungs‑ und Qualitätsstandards sowie die Umsetzung der technischen Vorschriften zu überprüfen. Ziel ist es, das Bauwerk im Rahmen der Abnahme fachgerecht zu bewerten, mögliche Abweichungen zu identifizieren und berechtigte Verbesserungs‑ oder Gewährleistungsansprüche im Interesse des Eigentümers durchzusetzen.